Beteiligung

Sollte es zu keiner Investition durch die angeführten Investitonsformen (Private-Equtiy & Venture Capital, Nachrangdarlehen, etc.) mit fester Laufzeit und fixem Zinssatz kommen, besteht noch die Möglichkeit eine indirekte Kapitalvergabe durch uns (als LION Venture) an Sie mit einer qualifizierten Beteiligung an Ihrer jeweiligen Rechtsform zu erlangen.

Die Höhe dieser Beteiligung wird individuell auf Grundlage des tatsächlichen Unternehmenswertes und unter Vorbehalt einer sorgfältigen „Due-Diligence“- Prüfung mit Ihnen vereinbart und es wird zwischen Gewinn/bzw. Umsatzbeteiligung oder auch einem direkten Erwerb ihrer Geschäftsanteile durch eine eigenständige M&A-Transaktion unterschieden. Unterstützend durch einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer sowie einem spezialisierten Anwalt in Sachen Wirtschaftsrecht, können Sie auf einen reibungslosen Ablauf zählen. Letzterer übernimmt auch, während des kompletten Prozesses die Treuhandschaft des von uns zur Verfügung gestellten Kapitals sowie der von Ihnen zur Verfügung gestellten Anteile an Ihrem Unternehmen.

Beim Beteiligungsprozess per sé (egal ob Kauf oder Beteiligung) handelt es sich grundsätzlich um einen reinen Formalakt, welcher unter notarieller Aufsicht erfolgt, nichts desto Trotz benötigt es eine intensive Überprüfung, Aufbereitung und Vorarbeit. Durch eine bisherige, mehrjährige gute Zusammenarbeit mit einem bereits vorausgewählten Notar des Vertrauens, können die gesamten Abwicklungskosten aufgrund eines Spezialtarifes preiswert gehalten werden. Wir als LION Venture übernehmen für Sie und Ihr Unternehmen die komplette Organisation, die rechtlich fundierte Vertragserstellung sowie die einhergehende Aufbereitung der notwendigen Dokumente für eine anstehende Beteiligung oder einen anstehenden Ankauf an Anteilen Ihres Unternehmens.

Grundsätzliche kommen im Falle einer Beteiligung folgende Formen zur Anwendung:

  • Aktienübernahme/Anteilsübernahme: Eine Aktienübernahme/Anteilsübernahme bezeichnet den Kauf durch uns von ausreichend vielen Aktien oder Anteile an Ihrem Unternehmen, um Stimmrechte an Ihrem Unternehmen zu erlangen. Im Zuge dessen treten Sie Eigentumsrecht an uns ab, erhalten jedoch durch den Verkauf das vereinbarte Kapita. Wir im Gegenzug besitzen anschließend prozentualen Anteil an Ihrem Unternehmen und haben die Möglichkeit wichtige Entscheidungen, insbesondere an der Kapitalstruktur sowie der weiteren strategischen Ausrichtung mitzuentscheiden.
  • Gewinn/,- und Umsatzbeteiligung: Vertragliche Vereinbarung zwischen uns als LION Venture und Ihnen und Ihrem Unternehmen. Im Falle dieser Option verzichten wir als LION Venture auf eine Aktien/Anteilsübernahme an Ihrem Unternehmen und Sie bleiben im vollen Besitz Ihrer Unternehmensanteile. Im Gegenzug dazu erhalten Sie von uns eine vezinste xxx mit einhergehender Gewinn-/u. Umsatzbeteiligung. Diese berechtigt uns vertraglich an Ihren zukünftigen Umsätzen bzw. Gewinnen mit zu partizipieren. Nach Rückzahlung des Kapitals inkl. Zinsen an uns, besteht für Sie die Möglichkeit zur Erlöschung der Beteiligung durch eine zuvor definierte Abschlagszahlung.

 

Im Falle einer kompletten Übernahme Ihres Unternehmens erfolgt unsererseits eine eigene M&A-Transaktion durch:

  • „Management Buy-In“ (MBI): Durch diesen Vorgang, übernehmen wir (LION Venture) als externes Managementteam Ihr komplettes Unternehmen, indem wir Ihnen, 100% der Aktien/Anteile an der Gesellschaft abkaufen. Als Bemessungsgrundlage wird Ihr Unternehmenswert durch eine zuvor erfolgte "Due-Dilligence" und einhergehender Unternehmensbewertung, bestimmt. Sie scheiden nach Abschluss der Transaktion sowohl als Eigentümer als auch als Geschäftsführer aus Ihrem Unternehmen aus und übergeben die Kapitalmehrheit sowie das Management an uns. Ein MBI-Prozess kann entweder durch vollständige Eigenkapitalfinanzierung oder auch als Leveraged-MBI, mithilfe eines Finanzierungskredites erfolgen. Dies spielt für Sie als Verkäufer Ihres Unternehmens jedoch keine entscheidende Rolle, sondern wird an dieser Stelle nur als Aufklärung erwähnt.

 

Zusammenfassend:

Nach einer fundamentalen Bewertung Ihres Unternehmens und einer zusätzlich positiv durchlaufenen Sorgfaltsprüfung wird vor Unterzeichnung der vollständige Akt mit Ihnen detailliert besprochen und es werden etwaige noch anstehende Änderungen oder Ergänzungen hinzugefügt.

Der komplette angeführte Prozess inklusive aller Vertragserrichtungen, rechtlichen Überprüfungen, Besprechungen und anschließendem Abschluss dauert aufgrund der unausweichlichen, gewissenhaften und genauen Arbeitsweise erfahrungsgemäß mehrere Wochen und wird Ihnen seitens der Gesellschaft mit einem Pauschalbetrag in der Höhe von einmaligen 7.500,- €* verrechnet.

*der angeführte Pauschalpreis versteht sich als netto (exkl. USt.)

 


Wichtige Anmerkung: Obwohl unsere gewählte Rechtsvertretung im Sinne keiner Benachteiligung beider Vertragsparteien handelt, wird wird Ihnen an dieser Stelle trotzdem empfohlen den vollständigen Akt zusätzlich durch einen eigenen Anwalt Ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Dies dient rein der Absicherung Ihrerseits und ist lediglich eine Empfehlung. Entstehende Kosten Ihrer eigenen Rechtsbeistandes müssen allerdings von Ihnen selbst getragen werden und sind nicht im oberhalb angeführten Pauschalpreis inbegriffen.


  • durch Eigenkapital, Mezzaninekapital oder Fremdkapital
  • Kapitalvergabe durch Gewinn,- oder Umsatzbeteiligung
  • Erwerb bzw. Ankauf von Geschäftsanteilen