Insolvenz

Die Insolvenz - wenn nichts mehr geht...!

Die Insolvenz eines Unternehmens ist ein mental schwieriger Prozess, der sowohl für die Geschäftsinhaber als auch für die Mitarbeiter und Kunden eine große Herausforderung darstellt. Sollte Ihr Unternehmen entweder aufgrund einer Überschuldung oder auch aufgrund Zahlungsunfähigkeit nicht in der Lage sein die aushaftenden Schulden (Verbindlichkeiten) zu tilgen, sind Sie als Geschäftsführer gesetzlich dazu verpflichtet einen dementsprechende Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.

WICHTIG: Kommen Sie dieser Pflicht nicht innerhalb von 60 Tagen nach Feststellung der drohenden Insolvenz nach, machen Sie sich unter Umständen in Österreich nach §159 StGb im Zuge einer etwaigen Insolvenzverschleppung („Betrügerische Krida“), strafbar.

Es ist hier also höchste Sorgfalt geboten!

Aber keine Sorge wir stehen Ihnen tatkräftig zur Seite! In solchen Situationen gibt es grundsätzlich zwei Optionen zur Bewältigung der finanziellen Probleme:

Sanierung oder Konkurs

Die Entscheidung zwischen diesen beiden ist nicht einfach und erfordert eine sorgfältige Analyse der aktuellen finanziellen Situation und der langfristigen Perspektiven des Unternehmens. Die Wahl ob Sanierung und Konkurs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der finanziellen Situation des Unternehmens, der Aussicht auf zukünftigen Erfolg und der Bereitschaft der Gläubiger, Zugeständnisse zu machen. Es ist wichtig anzumerken, dass die Sanierung in vielen Fällen die bevorzugte Option ist, da sie die Möglichkeit bietet, das Unternehmen zu retten und zukünftiges Wachstum zu ermöglichen.

Option 1: Die Sanierung

Grundsätzliche versuchen wir in erster Instanz (sofern es die wirtschaftliche Lage zulässt und die dementsprechende Überschuldungsquote überschaubar ist und auch gewollt ist) gemeinsam mit Ihnen eine geregelte Sanierung in Eigenverwaltung auf den Weg zu bringen.

Dieser Prozess ermöglicht es, die vorliegenden finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden und den Geschäftsbetrieb ohne Liquidierung des Unternehmens fortzusetzen. Hierbei muss aber wähnt werden, dass es ein umfangreicher und oft langwieriger Prozess ist, der verschiedene Schritte umfasst.

Zunächst muss eine umfassende Analyse der Ursachen für die Insolvenz durchgeführt werden. Dies kann unter anderem auf eine schlechte Finanzplanung, eine ungünstige Marktentwicklung oder eine unzureichende Unternehmensführung zurückzuführen sein.  Sobald die Ursachen identifiziert sind, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmen zu restrukturieren und effizienter zu machen.

Dies kann beispielsweise die Überprüfung des Produktportfolios, die Optimierung der Kostenstruktur oder die Implementierung neuer Vertriebsstrategien umfassen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung ist die Verhandlung mit den Gläubigern, um eine Stundung der Schulden oder einen Schuldenschnitt zu erreichen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass Ihr Unternehmen neue Investoren oder Kapitalgeber benötigt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Während der kompletten Sanierungsprozesses ist es wichtig, die Kommunikation mit den Kunden und Lieferanten aufrechtzuerhalten, um das Vertrauen in das Unternehmen zu gewährleisten. Dies kann durch transparente Informationen über den Fortschritt der Sanierung, die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualität der Produkte oder Dienstleistungen erreicht werden.

Hier benötigt es Fingerspitzengefühl und professionelles Arbeiten. Wir übernehmen diese für Sie und bilden die Schnittstelle zwischen Schuldner und Gläubiger.

Option 2: Der Konkurs

Die zweite Option ist der Konkurs, bei dem das Unternehmen aufgelöst wird und seine Vermögenswerte liquidiert werden, um die Gläubiger zu bedienen. Dies ist oft der letzte Ausweg, wenn die Sanierung keine realistische Option mehr darstellt oder das Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Im Falle eines Konkurses werden die Vermögenswerte des Unternehmens von einem externen Insolvenzverwalter verwaltet und verkauft, um die Gläubiger zu begleichen. Dies kann sowohl den Verkauf von physischen Vermögenswerten wie Maschinen oder Fahrzeugen als auch von immateriellen Vermögenswerten wie Patente oder Markenrechte beinhalten. Die Erlöse aus dem Verkauf werden dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die Gläubiger verteilt.

Sollte ein Konkurs unausweichlich sein, bereiten wir Ihr bestehendes Unternehmen fachgerecht für die bevorstehende Zerschlagung an, melden es anschließend zeitgerecht bei der dementsprechenden Behörde zum Konkurs und übergeben die weitere Veräußerung dem zugeordneten Masseverwalter.

Wir bilden letztendlich die Schlüsselstelle zwischen Behörde zum Masseverwalter und betreuen Sie als Unternehmen bis zur endgültigen Liquidierung Ihres Unternehmens aus dem Firmenbuch.

Zusammenfassend: 

Insgesamt ist die Insolvenz eines Unternehmens eine schwierige und belastende Situation für alle Beteiligten. Die Entscheidung zwischen Sanierung und Konkurs ist nicht einfach und erfordert eine sorgfältige Analyse der aktuellen finanziellen Situation und der langfristigen Perspektiven des Unternehmens. Wir analysieren Ihr Unternehmen akribisch, stehen Ihnen beratend zur Seite und sind bemüht sowohl die beste Lösung sowohl für Sie als auch alle anderen Beteiligten zu finden. Erst nach einer fundamentalen Analyse der Situation und sorgfältigen Abwägung der einzelnen Ergebnisse raten wir Ihnen zum endgültigen Schritt ob Sanierung oder Konkurs in Betracht kommt. Aufgrund der bereits ohnehin schwierigen Lage im Zusammenhang mit einer Insolvenz, sehen wir es nur als gerecht an, die Preise für unsere Dienstleistungen, vom ursprünglich marküblichen Preisniveau, deutlich zu reduzieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Preise betreffend der jeweiligen Unternehmensgröße und etwaigen komplexeren Unternehmensstrukturen (Holding, Tochtergesellschaften,...) variieren können.

  • Im Falle einer grundlegenden und allgemeinen Insolvenzberatung können Sie mit einem Preis ab 80,- €/Std.* rechnen.
  • Im Falle eines Sanierungsprozesses können Sie mit einem Preis ab 75,- €/Std.* rechnen + einmalig 90,- €* pro Gläubiger
  • Im Falle eines fälligen Konkurses können Sie mit einem Preis ab 50,- €/Std.* rechnen + einmalig 90,- €* pro Gläubiger

*alle Preise verstehen Sie netto (exkl. 20% USt.)